Weg
 

Soziotherapie

Soziotherapie ist ein Angebot für chronisch psychisch Kranke zur Überwindung krankheitsspezifischer Defizite und daraus entstehender Beeinträchtigungen im sozialen Umfeld. Sie dient dem Ziel:

  • Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen
  • Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen zu koordinieren
  • Schwierigkeiten bei der ärztlichen Behandlung abzubauen

Dabei unterstützt die Therapie einen Prozess, der dem Klienten einen besseren Zugang zu seiner Erkrankung ermöglichen kann, indem Einsicht, Aufmerksamkeit, Initiative, soziale Kontaktfähigkeit und Kompetenz gefördert werden.

Weitere Informationen bietet der Flyer zur Soziotherapie.

Bild einer Klientin: "Höhle mit Ausblick", © Caroline (2017)
Bild einer Klientin: "Höhle mit Ausblick", © Caroline (2017)

Leistungen

Die Soziotherapie kann folgende Leistungen umfassen:

  • Begleitung z.B. zu Ärzten, Apotheken, Kontakt- und Beratungsstellen, Krisendiensten, bei Amtsgängen und ähnlichen Einrichtungen
  • Hilfen beim Schriftverkehr
  • Motivationstraining zur Förderung der Compliance
  • Heranführung an Gruppenangebote, Überleitung in andere Hilfesysteme, Hilfe in Krisensituationen
  • Psychoedukative Gruppenangebote zur Förderung der Krankheitseinsicht

Die Verordnung von Soziotherapie

Soziotherapie ist eine krankenkassenfinanzierte Leistung nach § 37 a SGB V. 
Sie kann bei Erkrankungen aus dem schizophrenen Formkreis, bei schizoaffektiven Störungen und schweren depressiven Episoden mit psychotischen Symptomen (ICD10 F20 bis 25, F 31.5, 32, 3 u. 33,3) verordnet werden - in Verbindung mit Fähigkeitsstörungen wie z.B. Störungen des Antriebes, der Kontaktfähigkeit oder mangelnder Compliance (GAF Skala)

  • Die Verordnung erfolgt ausschließlich durch Nervenärzte, die die Zulassung zur Verordnung von Soziotherapie haben
  • verordnungsfähig sind maximal 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren
  • Erst- und Folgeverordnungen benötigen die vorherige Genehmigung der Krankenkasse
  • Zur Abklärung der Therapiefähigkeit können 5 Probestunden, auch von anderen Ärzten verordnet werden
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