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Über uns

Perspektive Zehlendorf e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und ein gemeindepsychiatrischer Träger mit mehreren Einrichtungen zur Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker Menschen.

Seit 1980 bietet die Perspektive Zehlendorf Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen an, die vorübergehend oder längerfristig Unterstützung brauchen, um ihren Alltag zu bewältigen: Therapeutische Wohngemeinschaften, Betreutes Einzelwohnen (in der eigenen Wohnung; im Apartmentwohnen; in trägereigenen (Gemeinschafts-) Wohnungen) sowie in den Wohnverbünden „Orientierungshaus“, „Potsdamer Chaussee 95“, "Wohnverbund Zehlendorf" und "Intensiv Betreutes Wohnen 50+“. Seit Mitte der neunziger Jahre gibt es - u.a. als Folge der Enthospitalisierung chronisch psychisch Kranker in Berlin - eine kontinuierliche Steigerung der Anfragen nach Betreuungsplätzen, so dass sich der Verein entsprechend vergrößerte.

Dies erfordert, neben der Veränderung des Berliner Hilfesystems, eine kontinuierliche Anpassung der inneren Strukturen, um Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen, betriebliche Handlungsfelder eindeutig zuzuordnen und den innerbetrieblichen Austausch produktiv und transparent zu gestalten.

Perspektive Zehlendorf e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

Beiträge oder Spenden richten Sie bitte an:
Perspektive Zehlendorf e.V.
Bank: Postbank Berlin
IBAN: DE98 1001 0010 0395 7291 06
BIC:  PBNKDEFF

Organe des Vereins

Die Perspektive Zehlendorf ist ein eingetragener Verein mit einem geschäftsführenden Vorstand. Der Verein gliedert sich in: 

  • Mitgliederversammlung
  • Geschäftsführenden Vorstand
  • Aufsichtsrat

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • den Geschäftsbericht des Vorstandes und den Jahresbericht des Aufsichtsrates entgegenzunehmen
  • den Kassenbericht entgegenzunehmen und über die Entlastung des Aufsichtsrates zu entscheiden
  • Beschlüsse über die Änderung der Satzung zu fassen
  • über die Auflösung des Vereins zu beschließen
  • die Höhe der Jahresbeiträge festzulegen
  • den Aufsichtsrat und die Kassenprüfer zu wählen
  • die Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte des Vereins, die über 100.000 € hinausgehen

Der geschäftsführende Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Sie bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein.
  • Der Vorstand übt gegenüber den Mitarbeitern des Vereins die Fach- und Dienstaufsicht aus.
  • Die Vorstandsmitglieder sind hauptamtlich tätig. Sie haben die Vereinsgeschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.
  • Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Berufung durch den Aufsichtsrat und endet mit der Abberufung. Berufung und Abberufung können zu einem bestimmten Termin erfolgen.
  • Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.
  • Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die vom Aufsichtsrat zu genehmigen ist; in jedem Falle regelt er die Verteilung der internen Verantwortlichkeiten schriftlich (z.B. per Stellenbeschreibung) in Absprache mit dem Aufsichtsrat. 

Der Aufsichtsrat

  • Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen, darunter dem 1.Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Die Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nicht hauptamtlich für den Verein tätig sein.
  • Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Er hat ein unbeschränktes Auskunfts- und Informationsrecht, dass er durch seinen Vorsitzenden oder von ihm Beauftragten wahrnehmen kann. Er hat folgende Aufgaben:
  • Berufung und Abberufung des Vorstandes
  • Vertretung des Vereins in allen Rechtsgeschäften gegenüber dem Vorstand, insbesondere Abschluss, Änderung und Kündigung des Dienstvertrages, Beschlussfassung über die Entlastung und Vertretung vor Gericht
  • Entgegennahmen von Quartalsübersichten und –berichten des Vorstandes und des Kassenprüfungsberichtes

Das Leitbild

Erfolgreiche Prozesse der Qualitätsentwicklung müssen notwendigerweise ihren Ausgangspunkt haben in einer Verständigung über die ethischen Leitziele sozialpsychiatrischer Arbeit. Nur auf dieser Basis können Indikatoren zur Bewertung und Prozesse zur Gestaltung der Qualitätsentwicklung erarbeitet werden.

Das Leitbild des Trägers wurde mit allen Mitarbeitern gemeinsam entworfen. Nach Diskussion und Auseinandersetzung in unserem Qualitätszirkel und auf zwei Teamtagen mit Haltungen in unserer Arbeit und über den Umgang miteinander und mit Kooperationspartnern haben wir ein Leitbild aufgestellt, hinter dem sich alle Mitarbeiter der Perspektive Zehlendorf wieder finden können.

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